ZUSÄTZLICHE RÜCKHALTESYSTEME

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Die nachfolgenden Anweisungen sollen verhindern, dass das Entfalten des airbag in einer Unfallsituation behindert wird bzw. dass Verletzungen durch den selbst auftreten.

Der Airbag ist so konstruiert, dass er eine ergänzende Maßnahme zur Funktion der Sicherheitsgurte darstellt. airbag und Sicherheitsgurt sind also Elemente desselben Sicherheitssystems, die nicht voneinander zu trennen sind. Es ist daher unbedingt notwendig, immer den Sicherheitsgurt anzulegen. Nicht angeschnallte Insassen sind bei einem Unfall der Gefahr schwererer Verletzungen ausgesetzt und auch das Ausmaß der Verletzungen der Haut beim Entfalten des airbags kann sich vergrößern.

Die Gurtstraffer und airbags werden bei Überschlag oder Heckaufprall nicht zwangsläufig ausgelöst. Schläge gegen den Unterboden des Fahrzeugs (Bordsteine, Schlaglöcher, Steine auf der Fahrbahn…) können zum Auslösen dieser Systeme führen.

- Eingriffe oder Änderungen jedweder Art am gesamten airbag-System (airbags, Gurtstraffer, Steuergerät, Verkabelung...) sind strengstens untersagt (ausschließlich dem qualifizierten Personal einer Vertragswerktatt vorbehalten).

- Um die Funktionsfähigkeit zu erhalten und ein unbeabsichtigtes Auslösen zu vermeiden, dürfen Arbeiten an den airbagsystemen nur von entsprechend qualifizierten Mitarbeitern der Vertragswerkstätten durchgeführt werden.

- Lassen Sie das airbag-System aus Sicherheitsgründen nach einem Unfall, Diebstahl oder versuchten Diebstahl überprüfen.

- Bei Verkauf/Verleih des Fahrzeugs müssen dem neuen Besitzer diese Sicherheitsvorschriften unbedingt mitgeteilt und die Bedienungsanleitung ausgehändigt werden.

- Vor dem Entsorgen des Fahrzeugs ist eine Vertragswerkstatt mit der fachgerechten Entsorgung des Gasgenerators zu beauftragen.

Funktionsstörungen

å Diese Warnlampe leuchtet beim Starten des Motors auf und erlischt nach ca. drei Sekunden.

Leuchtet sie nach Einschalten der Zündung nicht auf bzw. erlischt nicht, so liegt eine Systemstörung vor.

Wenden Sie sich baldmöglichst an einen Vertragspartner.

Verzögerungen können geminderten Schutz bedeuten.