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MOTORÖLSTAND: allgemeines

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Ein Motor verbraucht Öl, um die sich bewegenden Teile zu schmieren und zu kühlen. itunter muss zwischen den planmäßigen Ölwechseln etwas Öl nachgefüllt werden.

Wenn Sie jedoch nach der Einfahrzeit mehr als 0,5 Liter Öl auf 1.000 Km nachfüllen müssen, sollten Sie Ihren Vertragspartner darauf aufmerksam machen.

Kontrollintervalle: Überprüfen Sie den Ölstand regelmäßig, insbesondere vor jeder längeren Fahrt, um der Gefahr von Motorschäden vorzubeugen.

Ablesen des Ölstands

Ein korrektes Messergebnis ist nur auf ebener Fläche und nach längerer Standzeit des Motors zu erzielen.

Zum Ablesen des genauen Ölstands und um Motorschäden durch einen zu hohen Füllstand zu vermeiden, unbedingt den Messstab verwenden. Siehe nachfolgende Seiten.

Das Display an der Instrumententafel warnt nur bei minimalem Füllstand.

- Wischen Sie ihn mit einem sauberen und fusselfreien Tuch ab.

- schieben Sie ihn dann wieder bis zum Anschlag hinein (für die mit einem „Ölmessstab mit Deckelverschluss“ C ausgestatteten Fahrzeuge: drehen Sie den Deckel wieder fest zu);

- Ziehen Sie den Messstab heraus.

- Lesen Sie den Füllstand ab: Er darf weder unter der Markierung „mini“ A noch über der Markierung „maxi“ B liegen.

Achten Sie nach dem Ablesen darauf, dass der Messstab bis zum Anschlag eingeschoben wird bzw. der Ölmessstab mit Deckelverschluss vollständig festgeschraubt ist.

Auffüllen von Motoröl

Einen Trichter verwenden oder den Bereich des Einfüllstutzens schützen, um zu verhindern, dass Motoröl auf heiße Teile des Motorraums oder auf empfindliche Teile (z. B. elektrische Bauteile) gelangt.

Brandgefahr!

Überschreiten des maximalen Ölstands

Der maximale Ölstand B darf auf keinen Fall überschritten werden: Gefahr eines Motor- oder Katalysatorschadens.

Wenn der maximale Füllstand überschritten ist, den Motor nicht starten. Wenden Sie sich an eine Vertragswerkstatt.

Schalten Sie vor jeglichen Arbeiten im Motorraum unbedingt die Zündung aus (siehe Informationen unter „Anlassen, Abstellen des Motors“ in Abschnitt 2).