GEWICHTE (IN KG)
Die angegebenen Gewichtsdaten gelten für das Basismodell ohne Optionen: Diese variieren je nach Ausstattung des Fahrzeugs. Wenden Sie sich an einen Vertragspartner.
Ausführung Kastenwagen | |
Zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeugs (MMAC) Zulässige Achslast (MMTA) Zulässiges Gesamt-Zuggewicht (MTR) | Auf dem Typenschild angegebene Gewichte FAHRZEUGTYPENSCHILDER. |
Anhängelast, gebremst* | wird berechnet: MTR- MMAC |
Anhängelast, ungebremst* | 620 |
Zulässige Stützlast* | 75 |
Zulässige Dachlast mit Trägerelement | 80 (inklusive Trägerelement) |
* Anhängelast (Ziehen eines Wohnwagens, Bootsanhängers usw.)
Das Ziehen ist untersagt, wenn die Berechnung MTR - MMAC null ergibt oder wenn das auf dem Typenschild angegebene MTR gleich null ist (oder nicht angegeben ist).
- Beim Anhängerbetrieb sind die gesetzlichen Vorschriften der einzelnen Länder zu beachten, insbesondere die Straßenverkehrsordnung. Wenden Sie sich zwecks Montage einer Anhängerzugvorrichtung an Ihren Markenhändler.
- Beim Anhängerbetrieb darf das zulässige Gesamt-Zuggewicht (Fahrzeug + Anhänger) keinesfalls überschritten werden. Zulässig ist jedoch:
- eine Überschreitung der MMTA hinten von höchstens 15 %,
- eine Überschreitung des MMAC um höchstens 10 % oder 100 kg (je nachdem, welche Grenze zuerst erreicht ist).
In beiden Fällen darf im Anhängerbetrieb eine Geschwindigkeit von 80 km/h nicht überschritten werden, und der Reifendruck muss um 0,2 bar (3 psi) erhöht werden.
- An Steigungen und Gefällen verringert sich die Motorleistung mit der Höhe und das Fahrverhalten ändert sich. Es empfiehlt sich daher, die Anhängelast bei 1 000 m um 10 % zu verringern und je weitere 1 000 m zusätzliche Höhe ebenfalls um 10 %.
Kombi-Ausführung | |
Zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeugs (MMAC) Zulässige Achslast (MMTA) Zulässiges Gesamt-Zuggewicht (MTR) | Auf dem Typenschild angegebene Gewichte FAHRZEUGTYPENSCHILDER. |
Anhängelast, gebremst* | wird berechnet: MTR - MMAC |
Anhängelast, ungebremst* | 645 |
Zulässige Stützlast* | 75 |
Zulässige Dachlast mit Trägerelement | 80 (inklusive Trägerelement) |
* Anhängelast (Ziehen eines Wohnwagens, Bootsanhängers usw.)
Das Ziehen ist untersagt, wenn die Berechnung MTR - MMAC null ergibt oder wenn das auf dem Typenschild angegebene MTR gleich null ist (oder nicht angegeben ist).
- Beim Anhängerbetrieb sind die gesetzlichen Vorschriften der einzelnen Länder zu beachten, insbesondere die Straßenverkehrsordnung. Wenden Sie sich zwecks Montage einer Anhängerzugvorrichtung an Ihren Markenhändler.
- Beim Anhängerbetrieb darf das zulässige Gesamt-Zuggewicht (Fahrzeug + Anhänger) keinesfalls überschritten werden. Zulässig ist jedoch:
- eine Überschreitung der MMTA hinten von höchstens 15 %,
- eine Überschreitung des MMAC um höchstens 10 % oder 100 kg (je nachdem, welche Grenze zuerst erreicht ist).
In beiden Fällen darf im Anhängerbetrieb eine Geschwindigkeit von 100 km/h nicht überschritten werden, und der Reifendruck muss um 0,2 bar (3 Psi) erhöht werden.
- An Steigungen und Gefällen verringert sich die Motorleistung mit der Höhe und das Fahrverhalten ändert sich. Es empfiehlt sich daher, die Anhängelast bei 1 000 m um 10 % zu verringern und je weitere 1 000 m zusätzliche Höhe ebenfalls um 10 %.