TRANSPORT VON GEGENSTÄNDEN IM GEPÄCKRAUM, ABSCHLEPPEN
Transportgut stets so in den Gepäckraum einräumen, dass die größte Fläche angelehnt ist an: | |
- die Rückenlehne der hinteren Sitzbank bei normaler Beladung; | |
- die Vordersitze bei maximaler Ausnutzung des Gepäckraums. | |
Die Gegenstände mit dem größten Gewicht sollten immer direkt auf dem Gepäckraumboden aufliegen. |
Die Gegenstände mit dem größten Gewicht sollten immer direkt auf dem Gepäckraumboden aufliegen.
Ist das Fahrzeug mit Verzurrösen am Gepäckraumboden ausgestattet, diese zum Fixieren transportierter Gegenstände benutzen.
Das Ladegut ist so zu sichern, dass bei heftigem Bremsen keinerlei Gegenstände nach vorne auf die Insassen geschleudert werden können.
Die Schlosszungen der hinteren Sicherheitsgurte stets in die Gurtschlösser einrasten, auch wenn sie nicht benutzt werden.
A = 781 mm.
Zulässige Stützlast, zulässige Anhängelast, gebremst und ungebremst: Siehe Kapitel 6 unter „Gewichte“.
Auswahl und Montage der Anhängerzugvorrichtung
Maximales Gewicht der Anhängerzugvorrichtung: 23 kg
Zu Montage und Benutzung der Anhängerzugvorrichtung die Anweisung des Herstellers beachten.
Es empfiehlt sich, diese Anleitung mit den Fahrzeugpapieren aufzubewahren.
Abschleppvorrichtungen dürfen keine Beleuchtungskomponenten oder das Nummernschild verdecken, wenn sie nicht verwendet werden.
Abschleppvorrichtungen (Kugel, Haken usw.), die ohne Werkzeug entfernt werden können, sowie einziehbare Gegenstände müssen entfernt oder neu positioniert werden, wenn sie nicht verwendet werden.
Sie müssen in jedem Fall die gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes beachten.