GEWICHTE (IN KG)
Die angegebenen Werte gelten für das Basismodell ohne Optionen. Daher können sie je nach Ausstattung Ihres Fahrzeugs abweichen. Wenden Sie sich an einen Vertragspartner. |
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5-Türer |
Grandtour |
4-Türer |
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Zulässiges Gesamtgewicht (MMAC) Zulässige Achslast (MMTA) Zulässiges Gesamt-Zuggewicht (MTR) |
Auf dem Typenschild angegebene Gewichte FAHRZEUGTYPENSCHILDER |
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Anhängelast, gebremst* |
wird berechnet: MTR - MMAC |
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Anhängelast, ungebremst* |
635 |
660 |
655 |
Zulässige Stützlast* |
75 |
75 |
75 |
Zulässige Dachlast |
80 kg (inklusive Trägerelement) |
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* Anhängelasten (Wohnwagen, Bootsanhänger usw.) Das Ziehen ist untersagt, wenn die Rechnung MTR - MMAC Null ergibt oder wenn das auf dem Typenschild angegebene MTR gleich Null ist (oder nicht angegeben ist). - Beim Anhängerbetrieb sind die gesetzlichen Vorschriften der einzelnen Länder zu beachten, insbesondere die Straßenverkehrsordnung. Wenden Sie sich zwecks Montage einer Anhängerzugvorrichtung an Ihren Markenhändler. - Beim Anhängerbetrieb darf das zulässige Gesamt-Zuggewicht (Fahrzeug + Anhänger) keinesfalls überschritten werden. Zulässig ist jedoch: - eine Überschreitung der MMTA hinten von höchstens 15 %, - eine Überschreitung des MMAC um höchstens 10 % oder 100 kg (je nachdem, welche Grenze zuerst erreicht ist). In beiden Fällen darf im Anhängerbetrieb eine Geschwindigkeit von 100 km/h nicht überschritten werden, und der Reifendruck muss um 0,2 bar (3 PSI) erhöht werden. - An Steigungen und Gefällen verringert sich die Motorleistung mit der Höhe und das Fahrverhalten ändert sich. Es empfiehlt sich daher, die Anhängelast bei 1 000 m um 10 % zu verringern und je weitere 1 000 m zusätzliche Höhe ebenfalls um 10 %. |