GEWICHTE (IN KG)

  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

Die angegebenen Werte gelten für das Basismodell ohne Optionen. Daher können sie je nach Ausstattung Ihres Fahrzeugs abweichen. Wenden Sie sich an einen Vertragspartner.

Zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeugs (MMAC)

Zulässiges Gesamt-Zuggewicht (MTR)

Zulässige Achslast (MMTA)

Auf dem Typenschild angegebene Gewichte FAHRZEUGTYPENSCHILDER

Anhängelast, gebremst*

wird berechnet: MTR - MMAC

Anhängelast, ungebremst*

730

Zulässige Stützlast*

75

Zulässige Dachlast mit Dachträgersystem

80 (inklusive Trägerelement)

* Anhängelasten (Wohnwagen, Bootsanhänger usw.)

Das Ziehen ist untersagt, wenn die Rechnung MTR - MMAC Null ergibt oder wenn das auf dem Typenschild angegebene MTR gleich Null ist (oder nicht angegeben ist).

- Beim Anhängerbetrieb sind die gesetzlichen Vorschriften der einzelnen Länder zu beachten, insbesondere die Straßenverkehrsordnung. Wenden Sie sich zwecks Montage einer Anhängerzugvorrichtung an Ihren Markenhändler.

- Beim Anhängerbetrieb darf das zulässige Gesamt-Zuggewicht (Fahrzeug + Anhänger) keinesfalls überschritten werden. Zulässig ist jedoch:

- eine Überschreitung der MMTA hinten von höchstens 15 %,

- eine Überschreitung des MMAC um höchstens 10 % oder 100 kg (je nachdem, welche Grenze zuerst erreicht ist).

In allen Fällen darf im Anhängerbetrieb eine Geschwindigkeit von 100 km/h nicht überschritten werden, und der Reifendruck muss um 0,2 bar (3 PSI) erhöht werden.

- An Steigungen und Gefällen verringert sich die Motorleistung mit der Höhe und das Fahrverhalten ändert sich. Es empfiehlt sich daher, die Anhängelast bei 1 000 m um 10 % zu verringern und je weitere 1 000 m zusätzliche Höhe ebenfalls um 10 %.