GEWICHTE (IN KG)

  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

Modelle (Vertriebsprogramm von Land zu Land verschieden)

KASTENWAGEN Standard

KASTENWAGEN hoch

Zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeugs (MMAC)

Zulässige Achslast (MMTA)

Zulässiges Gesamt-Zuggewicht (MTR)

Auf dem Typenschild angegebene Gewichte FAHRZEUGTYPENSCHILDER

Anhängelast gebremst*

Wird berechnet durch: MTR - MMAC

Anhängelast, ungebremst *

750

Zulässige Stützlast*

100

Zulässige Dachlast

200 (inklusive Trägerelement)

150 (inklusive Trägerelement)

* Anhängelasten (Ziehen eines Anhängers, Boots usw.)

Das Ziehen ist untersagt, wenn die Rechnung MTR - MMAC Null ergibt oder wenn das auf dem Typenschild angegebene MTR gleich Null ist (oder nicht angegeben ist).

- Beim Anhängerbetrieb sind die gesetzlichen Vorschriften der einzelnen Länder zu beachten, insbesondere die Straßenverkehrsordnung. Wenden Sie sich zwecks Montage einer Anhängerzugvorrichtung an Ihren Markenhändler.

- Beim Anhängerbetrieb darf das zulässige Gesamt-Zuggewicht (Fahrzeug + Anhänger) keinesfalls überschritten werden. Zulässig ist jedoch:

- eine Überschreitung der MMTA hinten von höchstens 15%;

- eine Überschreitung des MMAC um höchstens 10% oder 100 kg (je nachdem, welche Grenze zuerst erreicht ist).

In den beiden Fällen darf die Höchstgeschwindigkeit des Anhängerzugs nicht mehr als 80 km/h (gemäß den örtlichen Vorschriften) betragen, und der Reifendruck muss um 0,2 bar (3 PSI) erhöht werden.

- An Steigungen und Gefällen verringert sich die Motorleistung mit der Höhe und das Fahrverhalten ändert sich. Es empfiehlt sich daher, die Anhängelast bei 1 000 m um 10 % zu verringern und je weitere 1 000 m zusätzliche Höhe ebenfalls um 10 %.

Modelle COMBI (Vertriebsprogramm von Land zu Land verschieden)

Zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeugs (MMAC)

Zulässige Achslast (MMTA)

Zulässiges Gesamt-Zuggewicht (MTR)

Auf dem Typenschild angegebene Gewichte FAHRZEUGTYPENSCHILDER

Anhängelast gebremst*

Wird berechnet durch: MTR - MMAC

Anhängelast ungebremst*

750

Zulässige Stützlast*

100

Zulässige Dachlast

200 (inklusive Trägerelement)

* Anhängelasten (Ziehen eines Anhängers, Boots usw.)

Das Ziehen ist untersagt, wenn die Rechnung MTR - MMAC Null ergibt oder wenn das auf dem Typenschild angegebene MTR gleich Null ist (oder nicht angegeben ist).

- Beim Anhängerbetrieb sind die gesetzlichen Vorschriften der einzelnen Länder zu beachten, insbesondere die Straßenverkehrsordnung. Wenden Sie sich für die Anpassung von Anhängevorrichtungen an einen Vertragspartner.

- Beim Anhängerbetrieb darf das zulässige Gesamt-Zuggewicht (Fahrzeug + Anhänger) keinesfalls überschritten werden. Zulässig ist jedoch:

- eine Überschreitung der MMTA hinten von höchstens 15%;

- eine Überschreitung des MMAC um höchstens 10% oder 100 kg (je nachdem, welche Grenze zuerst erreicht ist).

In den beiden Fällen darf die Höchstgeschwindigkeit des Anhängerzugs nicht mehr als 100 km/h (gemäß den örtlichen Vorschriften) betragen, und der Reifendruck muss um 0,2 bar (3 PSI) erhöht werden.

- An Steigungen und Gefällen verringert sich die Motorleistung mit der Höhe und das Fahrverhalten ändert sich. Es empfiehlt sich daher, die Anhängelast bei 1 000 m um 10 % zu verringern und je weitere 1 000 m zusätzliche Höhe ebenfalls um 10 %.