GEWICHTE (IN KG)
Die angegebenen Werte gelten für das Basismodell ohne Optionen. Daher können sie je nach Ausstattung Ihres Fahrzeugs abweichen. Wenden Sie sich an einen Vertragspartner. | |||
5-Türer | Grandtour | 4-Türer | |
Zulässiges Gesamtgewicht ( MMAC ) Zulässige Achslast ( MMTA ) Zulässiges Gesamt-Zuggewicht ( MTR ) | Gewichte sind dem Fabrikschild zu entnehmen (siehe Kapitel 6, „Typenschild“) | ||
Anhängelast, gebremst * | wird berechnet: MTR - MMAC | ||
Anhängelast, ungebremst * | 630 | 665 | 660 |
Zulässige Stützlast * | 75 | 75 | 75 |
Zulässige Dachlast | 80 kg (inklusive Trägerelement) | ||
* Anhängelasten (Wohnwagen, Bootsanhänger usw.) Das Ziehen ist untersagt, wenn die Rechnung MTR - MMAC Null ergibt oder wenn das auf dem Typenschild angegebene MTR gleich Null ist (oder nicht angegeben ist). - Beim Anhängerbetrieb sind die gesetzlichen Vorschriften der einzelnen Länder zu beachten, insbesondere die Straßenverkehrsordnung. Wenden Sie sich zwecks Montage einer Anhängerzugvorrichtung an Ihren Markenhändler. - Beim Anhängerbetrieb darf das zulässige Gesamt-Zuggewicht (Fahrzeug + Anhänger) keinesfalls überschritten werden. Zulässig ist jedoch: - eine Überschreitung der MMTA hinten von höchstens 15 %, - eine Überschreitung des MMAC um höchstens 10 % oder 100 kg (je nachdem, welche Grenze zuerst erreicht ist). In beiden Fällen darf im Anhängerbetrieb eine Geschwindigkeit von 100 km/h nicht überschritten werden, und der Reifendruck muss um 0,2 bar (3 PSI) erhöht werden. - An Steigungen und Gefällen verringert sich die Motorleistung mit der Höhe und das Fahrverhalten ändert sich. Es empfiehlt sich daher, die Anhängelast bei 1 000 m um 10 % zu verringern und je weitere 1 000 m zusätzliche Höhe ebenfalls um 10 %. |